Gesetz für "Faire Verbraucherverträge"
Steigende Kosten durch neue Gesetzgebung
24.06.2021
24.06.2021
Berlin, 28.06.2021. Der Bundestag hat am 24.06.2021, das Gesetz für „Faire Verbraucherverträge“ verabschiedet. Der Bundesverband Abonnement prognostiziert, dass dadurch die Kosten für Verbraucherinnen und Verbraucher steigen werden.
Mit dem Gesetz soll unter anderem die Telefonwerbung reguliert werden. Auch die Einführung eines Kündigungsbuttons und Änderungen im Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB-Recht) mit dem Ziel der Stärkung des Verbraucherschutzes sind Gegenstand des Gesetzes.
Der Bundesverband Abonnement kritisiert die Verkürzung von Kündigungsfristen auf einen Monat bei automatisch verlängerten Verträgen. Für Abonnementverträge, die zum Zeitpunkt der Kündigung auch online geschlossen werden können, soll außerdem auf den Websites des Anbieters ein Kündigungsbutton eingeführt werden. Dieser ist ab Mitte kommenden Jahres verpflichtend vorgesehen.
„Was auf den ersten Blick verbraucherfreundlich klingt, wird sich für die Abonnentinnen und Abonnenten schnell als Bumerang erweisen“, kommentiert Martin Lange, das neue Gesetz. Er ist Vorsitzender des Bundesverbands Abonnement und Geschäftsführer der PVZ Pressevertriebszentrale. „Für Unternehmen schaffen die neuen Regelungen viel mehr Ungewissheit. Dadurch sind sie gezwungen, anders zu kalkulieren. Deshalb werden die Preise für Abonnements steigen – zulasten der Verbraucherinnen und Verbraucher. Zwar enthält das Gesetzespaket „Faire Verbraucherverträge“ weiterhin die Möglichkeit von Verträgen bis zu zwei Jahren Laufzeit. Aber langfristige Kundenbeziehungen im Abonnement werden durch die verkürzten Kündigungsfristen nach Verlängerungen sowie den Kündigungsbutton viel schwieriger zu realisieren sein. Rabatte und Prämien werden sich teilweise nicht mehr rechnen – ebenfalls ein Nachteil für die Verbraucherinnen und Verbraucher.“
Als überzogen bewertet der Bundesverband Abonnement auch die neu eingeführte Pflicht, die Einwilligungen der Kundinnen und Kunden bei telefonisch geschlossenen Verträgen gesondert zu dokumentieren.
„Den Verbraucherinnen und Verbrauchern bringt eine solche Dokumentationspflicht nichts. Sie dient nur der Entlastung der Bundesnetzagentur: Bisher musste diese bei Bußgeldverfahren beweisen, dass keine wirksame Einwilligung vorlag. Die Nachweispflicht nun den Unternehmen aufzuerlegen, dreht das Prinzip um, dass Behörden den Nachweis für Gesetzesverstöße zu erbringen haben“, sagt Ludwig von Jagow, Geschäftsführer des Bundesverbands Abonnement. „Die Balance zwischen Unternehmen und Verbraucherinnen und Verbrauchern ist in Deutschland bereits auf höchstem Niveau austariert. Wir brauchen keine neuen Verbraucherschutzgesetze, die in dieser Weise über das Ziel hinausschießen.“
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Über den Bundesverband Abonnement e. V.
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