Die E-Rechnung
- umzusetzen bis Ende 2026 bzw. Ende 2027
03.08.2026
03.08.2026
E‑Rechnungen sind strukturierte, elektronische Rechnungen (z.B. XRechnung oder ZUGFeRD), die Maschinen automatisch auslesen und verarbeiten können. PDFs oder Papierrechnungen gelten nicht als E‑Rechnung, sondern fallen unter ’sonstige Rechnungen'.
Bereits seit 2025 muss jedes Unternehmen in der Lage sein, E-Rechnungen zu empfangen. In dem Zeitraum vom 1. Januar 2025 bis zum 31. Dezember 2026 können sich alle Rechnungsaussteller dafür entscheiden, statt einer E‑Rechnung eine sonstige Rechnung auszustellen. Bei einem Vorjahresumsatz des Rechnungsausstellers bis 800.000 Euro verlängert sich diese Frist noch bis zum Ablauf des Jahres 2027.
Danach ist die E-Rechnung grundsätzlich verpflichtend.